Ordentliche Erträge

Aus Haushaltslexikon

Erträge

Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Außerordentliche Erträge bestehen im Unterschied dazu darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im Ergebnishaushalt und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben ordentliche Aufwendungen die Ausgaben.

Weitere Informationen finden Sie hier

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichtet diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Zu den öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge mit einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur. So zählen bspw. die Gebühren für KITAs.

Kostenersatzleistungen und -erstattungen

Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.

Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

Güter, die in einer Kommune für den Eigengebrauch hergestellt werden, erhöhen dessen Vermögen. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig. Man spricht dann von aktivierten Eigenleistungen.

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

Zu Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen zählen unter anderem die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die Spielapparatesteuer, die Hundesteuer und Erträge aus sonst. Umlagen des jeweiligen Bundeslandes.

Erträge aus Transferleistungen

Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung.

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen

In diesem Bereich werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisung ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte Investitionen vom Landes oder der EU erhalten. Außerdem enthalten sie Beiträge zum Straßenbau der Anlieger.

Sonstige Erträge

Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Darzustellen sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.

Finanzerträge

Finanzerträge stellen Zinserträge, Dividenden oder Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen dar.

Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge beschreiben in der Doppik Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden Ausgaben dieser Art als außerordentliche Aufwendungen beschrieben. Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen. Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.

Weitere Informationen finden Sie hier