Außerordentliche Aufwendungen

Aus Haushaltslexikon

Außerordentliche Aufwendungen sind Ausgaben, die zwar durch kommunale Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge verursacht sind, aber nicht zum üblichen betrieblichen Ablauf zählen und deswegen unregelmäßig sind.

Sie werden – wie die außerordentlichen Erträge – im Ergebnishaushalt, bzw. den einzelnen Teilhaushalten dargestellt, allerdings ebenfalls als separate Ausgaben berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.

Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.

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