Außerordentliche Erträge

Aus Haushaltslexikon

Außerordentliche Erträge beschreiben in der doppischen Haushaltswirtschaft Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden Ausgaben dieser Art als außerordentliche Aufwendungen beschrieben. Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.

Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.

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