Ordentliche Aufwendungen

Aus Haushaltslexikon

Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter sowie Dienstleistungen und sind meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge.

Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen:

  • Personalaufwand (ca. 30%)
  • Sachaufwand (ca. 25%)
  • Transfers (ca. 43%)
  • Zinsaufwände (ca. 3%)

Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, in den Teilhaushalten sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.

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