Ordentlichen Erträge

Aus Haushaltslexikon

Version vom 13. September 2016, 11:55 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Alle Erträge, die innerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallen und einen Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Alle Erträge, die innerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallen und einen Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen bringen, sind den ordentlichen Erträgen zuzuordnen. Sie werden deshalb auch als zu erwartende oder planmäßige Erträge bezeichnet und grenzen sich somit von den außerordentlichen Erträgen ab. Die Summe aller ordentlichen Erträge und die Einzelerträge, die innerhalb einer Haushaltsperiode realisiert werden, sind in dem Ergebnishaushaltverrechnet und Teil des Haushaltsplans.

  • Summe der ordentlichen Erträge (Nr. 1 bis 9)