Ordentliche Erträge

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Erträge

Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im Ergebnishaushalt und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben ordentliche Aufwendungen die Ausgaben.

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Privatrechtliche Leistungsentgelte

Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen. Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.

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Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte. Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.

Kostenersatzleistungen und -erstattungen

Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.

Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.

Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.

Weitere Informationen finden Sie hier (Bestandsveränderungen) und hier (aktivierte Eigenleistungen)

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:

  • die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B
  • die Einkommensteuer
  • die Körperschaftssteuer
  • die Umsatzsteuer

Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach Art. 106 Abs. 5 und Abs. 5a GG festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.

Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:

  • die Kreisumlage
  • die Schulumlage
  • die Gewerbesteuerumlage
  • die Solidaritätsumlage

Weitere Informationen finden Sie hier (Steuern) und hier (Umlagen)

Erträge aus Transferleistungen

Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.

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Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen

Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisung ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.

Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.

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Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte Investitionen von Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.

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Sonstige Erträge

Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.

Finanzerträge

Unter Finanzerträgen werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.

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Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge beschreiben in der Doppik Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden Ausgaben dieser Art als außerordentliche Aufwendungen beschrieben. Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen. Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.

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