Finanzergebnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Saldo]] der kommunalen Finanzen mit zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Finanzergebnis bezeichnet. Es wird ermittelt aus Erträgen von Geldanlagen und [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Zinsen_und_Zinsaufwendungen Zinsen], finanziellen Aufwendungen (z. B. Zinsaufwendungen für Kredite) und [[Abschreibungen]] auf Wertpapiere.
 
Das [[Saldo]] der kommunalen Finanzen mit zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Finanzergebnis bezeichnet. Es wird ermittelt aus Erträgen von Geldanlagen und [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Zinsen_und_Zinsaufwendungen Zinsen], finanziellen Aufwendungen (z. B. Zinsaufwendungen für Kredite) und [[Abschreibungen]] auf Wertpapiere.
  
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Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer kameralen und einer doppischen Verwaltung. Bei der [[Kameralistik]] wird das Ergebnis aus dem [[Saldo]] aus den Zinseinnahmen und –ausgaben errechnet. In der [[Doppik]] bemisst es sich nach der aktuellen Verwaltungstätigkeit, bei der die laufenden Einzahlungen von den laufenden Auszahlungen abgezogen werden.
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Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer kameralen und einer doppischen Verwaltung. Bei der [[Kameralistik]] wird das Ergebnis aus dem [[Saldo]] aus den Zinseinnahmen und –ausgaben errechnet. In der [[Doppik]] bemisst es sich nach der aktuellen [[Verwaltungstätigkeit]], bei der die laufenden Einzahlungen von den laufenden Auszahlungen abgezogen werden.
  
 
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:51 Uhr

Das Saldo der kommunalen Finanzen mit zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Finanzergebnis bezeichnet. Es wird ermittelt aus Erträgen von Geldanlagen und Zinsen, finanziellen Aufwendungen (z. B. Zinsaufwendungen für Kredite) und Abschreibungen auf Wertpapiere.

Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer kameralen und einer doppischen Verwaltung. Bei der Kameralistik wird das Ergebnis aus dem Saldo aus den Zinseinnahmen und –ausgaben errechnet. In der Doppik bemisst es sich nach der aktuellen Verwaltungstätigkeit, bei der die laufenden Einzahlungen von den laufenden Auszahlungen abgezogen werden.

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