Verwaltungstätigkeit
Aus Haushaltslexikon
Die Kommunalverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und bildet die unterste Verwaltungsebene im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff Verwaltungstätigkeit umfasst alle organisatorischen, planerischen und durchführenden Aufgaben, die in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis ausgeführt werden, um die öffentliche Verwaltung und die Erbringung kommunaler Dienstleistungen sicherzustellen. Diese Tätigkeiten sind wesentlich, um das Funktionieren der kommunalen Selbstverwaltung und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten.