Auszahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auszahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) sowie in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss liquider Mittel (Finanzmittel) bezeichnet. Auszahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die Kasse bzw. die Zahlstelle geleistet.
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Die Auszahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) sowie in der [[Doppik]] gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss liquider Mittel (Finanzmittel) bezeichnet. Auszahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die Kasse bzw. die Zahlstelle geleistet.
  
 
Auszahlungen werden in der [[Doppik]] im [[Finanzhaushalt]] bzw. den einzelnen [[Teilfinanzhaushalt]]en veranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten [[Haushaltsjahr]] voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der [[Finanzrechnung]] bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.
 
Auszahlungen werden in der [[Doppik]] im [[Finanzhaushalt]] bzw. den einzelnen [[Teilfinanzhaushalt]]en veranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten [[Haushaltsjahr]] voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der [[Finanzrechnung]] bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.

Aktuelle Version vom 12. August 2024, 10:22 Uhr

Die Auszahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) sowie in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Abfluss liquider Mittel (Finanzmittel) bezeichnet. Auszahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. Auszahlungen werden in einer öffentlichen Verwaltung durch die Kasse bzw. die Zahlstelle geleistet.

Auszahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Hierbei sind grundsätzlich all diejenigen Auszahlungen zu veranschlagen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich zu leisten sind. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich geleisteten Auszahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.

Der doppische Begriff der Auszahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Ausgabe.

Gegensatz: Einzahlung.


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