Haushaltsjahr

Aus Haushaltslexikon

Eine Haushaltsperiode, oder auch Haushaltsjahr genannt, ist der Zeitraum für den eine Kommune einen Haushaltsplan zu erstellen hat. Es stimmt mit dem Kalenderjahr überein und wird sowohl in der Hessischen Gemeindeordnung (§94 HGO) als auch in der Gemeindehaushaltsverordnung (§7 GemHVO) festgelegt. Am Ende des Haushaltsjahres muss eine Kommune zudem einen Jahresabschluss aufstellen. Dabei wird das abgelaufene Haushaltsjahr als Rechnungsjahr bezeichnet, während sich ein Haushaltsjahr immer auf das zukünftige Planungsjahr bezieht. Da der Grundsatz der Jährlichkeit eine Aufstellung des Haushaltsplans für jedes Jahr verlangt, gelten diese Bestimmungen auch für einen Doppelhaushalt.