Jahresabschluss

Aus Haushaltslexikon

Zum Abschluss einer Haushaltsperiode hat eine Kommune die Verpflichtung einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument der Kommunen. Es wird dargestellt, wie sich die Ein- und Auszahlungen und Erträge/Aufwendungen in dieser Periode entwickelt haben und ob der am Anfang des Zeitraums erstellte Haushaltsplan eingehalten werden konnte oder verfehlt wurde. Insgesamt wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden-, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune aufgezeigt.

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen entsprechend dem Ergebnishaushalt
  • der Finanzrechnung und den Teilfinanzrechnungen entsprechend dem Finanzhaushalt
  • der Bilanz
  • dem Anhang (Vermögensübersicht, Schuldenübersicht, Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen, Erläuterungen etc.)

Beispiele von Rechtsprechungen zum Jahresabschluss:
§ 112 HGO in Hessen
§ 95 GemO in Baden-Württemberg
§ 91 GO in Schleswig-Holstein