Bilanz

Aus Haushaltslexikon

Einleitung

Eine Bilanz erstellen Kommunen als Teil ihres Jahresabschlusses im Zuge der Rechnungslegung. Sie wird nicht im Vorhinein geplant und erstellt und ist daher auch nicht Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Dennoch können Bilanzen als informativer Teil des Vorberichtes eingang in Haushaltspläne finden und Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Mittel einer Kommune geben.

Der Begriff »Bilanz« (vom lateinischen »bilancia«) selbst wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist allerdings besonders die Unternehmensbilanz (oder auch »Vermögensrechnung«) als Bestandteil der doppelten Buchführung bekannt, die als Teil ihres Jahresabschlusses von Unternehmen erstellt wird.

Durch die Bestrebungen, im Bereich der Kommunen zu einem »Neuen Kommunalen Finanzmanagement« (NKF) zu gelangen, hat ein mit der (doppelten) kaufmännischen Buchführung vergleichbares Steuerungsmodell auch in weiten Teilen der öffentlichen Hand Einzug gehalten. In Hessen ist hierfür die Bezeichnung »Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungsystem« (NKRS) gebräuchlich.

Teil eines entsprechend aufgebauten kommunalen Haushaltswesens ist die kommunale Bilanz, die in eine Kurzform des Inventars der Kommune darstellt. Sie sieht in einer stark vereinfachten Form wie folgt aus.


Aufbau einer kommunalen Bilanz

Eine kommunale Bilanz orientiert sich in ihrem Aufbau an der kaufmännischen Bilanz, deren Gliederung in § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) beschrieben ist. Sie besteht aus zwei Bereichen, die sich in ihrer (Bilanz-)Summe immer die Waage halten. Diese beiden Bereiche sind:


Die Aktivseite

Die Aktivseite einer Bilanz gibt Aufschluß über die Mittelverwendung. Sie weist aus, in welcher Form die Vermögenswerte einer Kommune vorliegen. Unterscheiden kann man hier zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen.

Das Anlagevermögen umfasst die Vermögensgegenstände, die der andauernden kommunalen Leistungserbringung dienen und die nicht weiter be- und verarbeitet werden (zum Beispiel ein Verwaltungsgebäude). Das Umlaufvermögen umfasst die Vermögensgegenstände, die nicht Teil des Anlagevermögens sind. Ihrer Natur nach können sie im Zuge der kommunalen Leistungserbringung verbraucht, verarbeitet oder veräußert werden (zum Beispiel Büromaterial oder Bargeld in einer Kasse).


Die Passivseite

Auf der Passivseite einer Bilanz findet man Informationen zur Mittelherkunft. Sie stellt also in gewissem Sinne dar, woher die Mittel stammen, mit denen die Kommune ihre Vermögensgegenstände erworben hat. Besonders wichtig sind dabei die Verbindlichkeiten. Sie zeigen, wieviel Fremdkapital eine Kommune zur Finanzierung ihrer Vermögensgegenstände im Einsatz hat. Umgangssprachlich kann man hierbei von den Schulden einer Kommune sprechen.

Das Eigenkapital einer Kommune ist eine rein rechnerische Größe. Es ermittelt sich aus der Differenz zwischen ihren Vermögenswerten (auf der Aktivseite) und ihren Verbindlichkeiten (darum spricht man mitunter auch von einer »Residualgröße«). Alle Vermögenswerte die in unserem vereinfachten Beispiel also nicht durch Schulden finanziert sind, gehören folglich zum Eigenkapital der Kommune.

Geht man zum Beispiel davon aus, dass eine Kommune nur ein Gebäude im Wert von 800.000 Euro besitzt, sonst über keine Vermögensgegenstände verfügt und Schulden von 500.000 Euro in ihren Büchern stehen, dann entspricht das Eigenkapital als Restgröße der Differenz von 300.000 Euro.


Besonderheiten der kommunalen Bilanz

Die kommunale Bilanz weist eine Reihe von Besonderheiten auf, die sie von der kaufmännischen Bilanz unterscheiden.


Ein Unterschied besteht hinsichtlich der Liquidität der in den Büchern aufgeführten Vermögenswerte. Im privatwirtschaftlichen Bereich gibt die Bilanz eines Unternehmens einen Hinweis darauf, welche Beträge sich im Falle einer Insolvenz durch eine Liquidierung von Vermögenswerten erzielen lassen. Im kommunalen Bereich wird den Vermögenswerten, etwa einer Schule, zwar ein Wert beigemessen, damit entsprechende Abschreibungen gebildet werden können und nachhaltig gewirtschaftet werden kann. Inwiefern diese Werte aber dem tatsächlichen »Marktwert« entsprechen, ist wieder eine andere Frage.

Eng mit der Bewertung von Vermögenswerten hängt ein weiterer Unterschied zwischen der privatwirtschaftlichen und der kommunale Bilanz zusammen. Denn im kommunalen Bereich fällt die Erstellung der ersten (Eröffnungs-)Bilanz mit der Umstellung auf das NKF zusammen. Da die meisten Kommunen zu diesem Zeitpunkt noch nicht über eine Vermögensrechnung verfügten, war die erste Bilanz mit umfangreichen Erfassungs- und Bewertungsarbeiten verbunden.

Diese erste Bewertung hat unmittelbaren Einfluss auf die zukünftigen kommunalen Haushalte: werden Vermögenswerte hoch bewertet, erhöht dies das Eigenkapital der Kommune und lässt auf den ersten Blick eine solide Finanzsituation erwarten. Eine hohe Bewertung von Vermögenswerten hat jedoch in den Folgejahren höhere Abschreibungen zur Folge, was einen Haushaltsausgleich erschweren kann.

Geht man wiederum von einer Eingangs niedrigen Bewertung aus, fallen das Eigenkapital und die Abschreibungen geringer aus und der Haushaltsausgleich wird erleichtert. Allerdings läuft auch ein solches Vorgehen dem Anliegen des NKF zuwider, nämlich den Substanzerhalt der Kommunen durch eine rationale Haushaltsführung zu gewährleisten. So werden womöglich weniger Einnahmen generiert als eigentlich nötig sind, um das kommunale Vermögen zu erhalten.


Wozu kann die Bilanz genutzt werden?

Die Bilanz gibt einen unmittelbaren Überblick über die finanzielle Situation einer Kommune, insbesondere ihrer Verschuldung. Darüber hinaus ist sie die Grundlage für die Berechnung zahlreicher informativer Kennziffern. Durch diese Kennziffern ist es möglich, einen Überblick über die Entwicklung der Finanzsituation einer Kommune im Verlauf mehrerer Jahre zu gewinnen oder – unter bestimmten Bedingungen – einen Vergleich zwischen den Finanzen verschiedener Kommunen anzustellen.