Anhang zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[Vorbericht]] | *[[Vorbericht]] | ||
*Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm | *Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm | ||
*Haushaltssicherungskonzept (falls nötig) | *Haushaltssicherungskonzept (falls nötig) | ||
| − | *Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen | + | *Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus [[Verpflichtungsermächtigungen]] |
*Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften | *Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften | ||
*Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE | *Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE | ||
*Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen | *Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen | ||
| − | *Letzter Jahresabschluss | + | *Letzter [[Jahresabschluss]] |
*Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept | *Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept | ||
*[[Stellenplan]] | *[[Stellenplan]] | ||
| − | ...[ | + | ...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/d9/%C2%A71GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW] in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen: |
*[[Vorbericht]] | *[[Vorbericht]] | ||
*Finanzplan inkl. Investitionsprogramm | *Finanzplan inkl. Investitionsprogramm | ||
*Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität | *Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität | ||
| − | *Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen | + | *Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus [[Verpflichtungsermächtigungen]] |
*Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres | *Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres | ||
*Letzter Gesamtabschluss | *Letzter Gesamtabschluss | ||
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*Übersicht über die Budgets | *Übersicht über die Budgets | ||
| − | ...[ | + | ...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a4/%C2%A71GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH] in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen: |
*[[Vorbericht]] | *[[Vorbericht]] | ||
*die Bilanz des Vorvorjahres | *die Bilanz des Vorvorjahres | ||
*eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme | *eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme | ||
| − | *eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen | + | *eine Übersicht über die aus [[Verpflichtungsermächtigungen]] in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen |
*eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen | *eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen | ||
*die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat | *die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat | ||
| − | *die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen | + | *die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der [[Haushaltssatzung]] Festsetzungen erfolgen |
[[Category:Inhaltsverzeichnis]] | [[Category:Inhaltsverzeichnis]] | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:42 Uhr
Dem Haushaltsplan sind nach...
...§ 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
- Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
- Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
- Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
- Letzter Jahresabschluss
- Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
- Stellenplan
...§ 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
- Letzter Gesamtabschluss
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
- Übersicht über die Budgets
...§ 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- die Bilanz des Vorvorjahres
- eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
- eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
- eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
- die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
- die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen