Stellenplan

Aus Haushaltslexikon

Enthält eine Aufstellung der (Plan-)Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeitern. Auch werden freie, besetzte und besetzbare Stellen ausgewiesen. Gesondert aufzuführen sind Stellen von Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen. Siehe auch § 5 GemHVO