Einzahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Einzahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss des | + | Einzahlungen werden in der [[Doppik]] im [[Finanzhaushalt]] bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten [[Haushaltsjahr]] voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss des [[Haushaltsjahr]]s werden die tatsächlich eingegangenen Einzahlungen in der [[Finanzrechnung]] bzw. den einzelnen [[Teilfinanzrechnung]]en ausgewiesen. |
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 08:00 Uhr
Die Einzahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) und in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Zufluss liquider Mittel bezeichnet. Einzahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. In einer öffentlichen Verwaltung gehen Einzahlungen bei der Kasse bzw. der Zahlstelle ein.
Einzahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich eingegangenen Einzahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.
Der doppische Begriff der Einzahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Einnahme.
Gegensatz: Auszahlung.
Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier.