Investitionstätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Investitionstätigkeit bedeutet, dass Finanzmittel verwendet werden, um Wirtschaftsgüter zu erstellen oder anzuschaffen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Diese Güter müssen in einem doppischen Haushalt in das Anlagevermögen aufgenommen werden. Sie werden entsprechend der Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben.  
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Der Begriff Investitionstätigkeit bedeutet, dass Finanzmittel verwendet werden, um Wirtschaftsgüter zu erstellen oder anzuschaffen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Diese Güter müssen in einem [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Doppik doppischen Haushalt] in das [[Anlagevermögen]] aufgenommen werden. Sie werden entsprechend der Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
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Alternativ möglich zu ergänzen: Da der Auszahlung für eine Investitionsmaßnahme (Abnahme der Barmittel) in der Regel ein entsprechender Gegenwert (Zunahme des Anlagevermögens) gegenübersteht, ändert sich die Bilanz dadurch zunächst nicht. Erst die Abschreibungen führen zu Aufwendungen. Investitionen schlagen sich daher nicht direkt im Ergebnishaushalt, wohl aber im Finanzhaushalt nieder.
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Da der [[Auszahlung]] für eine Investitionsmaßnahme (Abnahme der Barmittel) in der Regel ein entsprechender Gegenwert (Zunahme des [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Anlageverm%C3%B6gen Anlagevermögens]) gegenübersteht, ändert sich die [[Bilanz]] dadurch zunächst nicht. Erst die [[Abschreibungen]] führen zu [[Aufwendungen]]. [[Investitionen]] schlagen sich daher nicht direkt im [[Ergebnishaushalt]], wohl aber im [[Finanzhaushalt]] nieder.
  
 
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Aktuelle Version vom 12. August 2024, 09:48 Uhr

Der Begriff Investitionstätigkeit bedeutet, dass Finanzmittel verwendet werden, um Wirtschaftsgüter zu erstellen oder anzuschaffen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Diese Güter müssen in einem doppischen Haushalt in das Anlagevermögen aufgenommen werden. Sie werden entsprechend der Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Da der Auszahlung für eine Investitionsmaßnahme (Abnahme der Barmittel) in der Regel ein entsprechender Gegenwert (Zunahme des Anlagevermögens) gegenübersteht, ändert sich die Bilanz dadurch zunächst nicht. Erst die Abschreibungen führen zu Aufwendungen. Investitionen schlagen sich daher nicht direkt im Ergebnishaushalt, wohl aber im Finanzhaushalt nieder.