Anlagevermögen
Aus Haushaltslexikon
Das Anlagevermögen einer Kommune umfasst alle langfristigen Vermögenswerte, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen und die nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Diese Vermögenswerte sind typischerweise über einen längeren Zeitraum im Besitz der Kommune und tragen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen bei. Das Anlagevermögen wird in der Regel in der kommunalen Bilanz erfasst und nach bestimmten Kategorien klassifiziert.