Ordentliche Aufwendungen

Aus Haushaltslexikon

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Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen. Wie bei den ordentlichen Erträgen sind die meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge. Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%). Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, den einzelnen Teilhaushalten sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.

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