Anhang zum Haushaltsplan

Aus Haushaltslexikon

Dem Haushaltsplan sind nach § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
  • Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
  • Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
  • Übersicht über die Zuwendungen Fraktionen
  • Letzter Jahresabschluss
  • Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
  • Stellenplan