Anhang zum Haushaltsplan
Aus Haushaltslexikon
Version vom 4. August 2021, 14:33 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
Dem Haushaltsplan sind nach...
...§ 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
- Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
- Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
- Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
- Letzter Jahresabschluss
- Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
- Stellenplan
...§ 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
- Letzter Gesamtabschluss
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
- Übersicht über die Budgets
...§ 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- die Bilanz des Vorvorjahres
- eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
- eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
- eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
- die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
- die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen