Anhang zum Haushaltsplan
Aus Haushaltslexikon
Version vom 4. April 2018, 17:01 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
Dem Haushaltsplan sind nach § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE oder § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW
folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
- Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
- Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
- Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
- Letzter Jahresabschluss
- Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
- Stellenplan