Anhang zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Haushaltslexikon
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Dem Haushaltsplan sind nach... | Dem Haushaltsplan sind nach... | ||
− | ...[ | + | ...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/e/ee/%C2%A71GemHVO_Hessen.pdf § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen: |
*[[Vorbericht]] | *[[Vorbericht]] | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
*[[Stellenplan]] | *[[Stellenplan]] | ||
− | ...[ | + | ...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/d9/%C2%A71GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW] in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen: |
*[[Vorbericht]] | *[[Vorbericht]] | ||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist | *Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist | ||
*Übersicht über die Budgets | *Übersicht über die Budgets | ||
+ | |||
+ | ...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a4/%C2%A71GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH] in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen: | ||
+ | |||
+ | *[[Vorbericht]] | ||
+ | *die Bilanz des Vorvorjahres | ||
+ | *eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme | ||
+ | *eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen | ||
+ | *eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen | ||
+ | *die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat | ||
+ | *die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen | ||
[[Category:Inhaltsverzeichnis]] | [[Category:Inhaltsverzeichnis]] |
Aktuelle Version vom 4. Oktober 2022, 10:43 Uhr
Dem Haushaltsplan sind nach...
...§ 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
- Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
- Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
- Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
- Letzter Jahresabschluss
- Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
- Stellenplan
...§ 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
- Letzter Gesamtabschluss
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
- Übersicht über die Budgets
...§ 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- die Bilanz des Vorvorjahres
- eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
- eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
- eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
- die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
- die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen