Anhang zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Haushaltsplan sind nach [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOHE2005V9P92&doc.part=S&toc.poskey=#docid:2181415,2,20111231 § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] folgende Anlagen hinzuzufügen:
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Dem Haushaltsplan sind nach...
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*Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
 
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*[[Stellenplan]]
 
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...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/d9/%C2%A71GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW] in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:
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*[[Vorbericht]]
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*Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
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*Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
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*Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
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*Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
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*Letzter Gesamtabschluss
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*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
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*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
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*Übersicht über die Budgets
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...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a4/%C2%A71GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH] in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:
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*[[Vorbericht]]
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*die Bilanz des Vorvorjahres
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*eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
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*eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
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*eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
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*die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
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*die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen
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Aktuelle Version vom 4. Oktober 2022, 10:43 Uhr

Dem Haushaltsplan sind nach...

...§ 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
  • Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
  • Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
  • Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
  • Letzter Jahresabschluss
  • Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
  • Stellenplan

...§ 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
  • Letzter Gesamtabschluss
  • Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
  • Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
  • Übersicht über die Budgets

...§ 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • die Bilanz des Vorvorjahres
  • eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
  • eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  • eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
  • die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
  • die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen