Anhang zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Haushaltslexikon

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= Anlagen/Anhang zum Haushaltsplan = ([http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOHE2005V9P92&doc.part=S&toc.poskey=#docid:2181415,2,20111231 § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE])
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Dem Haushaltsplan sind nach [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOHE2005V9P92&doc.part=S&toc.poskey=#docid:2181415,2,20111231 § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] folgende Anlagen hinzuzufügen:
  
 
*Vorbericht
 
*Vorbericht

Version vom 4. Oktober 2016, 10:38 Uhr

Dem Haushaltsplan sind nach § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
  • Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
  • Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
  • Übersicht über die Zuwendungen Fraktionen
  • Letzter Jahresabschluss
  • Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
  • Stellenplan