Anhang zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Dem Haushaltsplan sind nach [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOHE2005V9P92&doc.part=S&toc.poskey=#docid:2181415,2,20111231 § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] folgende Anlagen hinzuzufügen: | |
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Version vom 4. Oktober 2016, 10:38 Uhr
Dem Haushaltsplan sind nach § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Vorbericht
- Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
- Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
- Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
- Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
- Übersicht über die Zuwendungen Fraktionen
- Letzter Jahresabschluss
- Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
- Stellenplan