Abschreibungsquote

Aus Haushaltslexikon

Dividiert man die Aufwendungen für Abschreibungen durch die Summe der ordentlichen Aufwendungen erhält man die Abschreibungsquote. Die Kennzahl gibt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den planmäßigen Aufwendungen eines Haushaltsjahres an. Die Kennzahl kann Aufschluss darüber geben, wie aktuell das Anlagevermögen einer Kommune ist oder ob es eventuell veraltet ist. Veraltetes Anlagevermögen ist meist schon vollständig abgeschrieben, womit eine sehr niedrige Abschreibungsquote ein Anzeichen für veraltete Anlagegüter sein kann.


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