Gemeindeanteil Einkommenssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (auch: Einkommensteueranteil) wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht.  
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Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung). Der Rest des Aufkommens fließt in beiden Fällen hälftig Bund und Ländern zu.  
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Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter [[Einkommensteuer]] sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung). Der Rest des Aufkommens fließt in beiden Fällen hälftig Bund und Ländern zu.  
  
 
== Weblinks ==
 
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[http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gemeindeanteil-an-der-einkommensteuer.html Definitionsherkunft]
 
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Aktuelle Version vom 12. August 2024, 10:39 Uhr

Einleitung

Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (auch: Einkommensteueranteil) wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht.

Aktuelle Regelung

Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung). Der Rest des Aufkommens fließt in beiden Fällen hälftig Bund und Ländern zu.

Weblinks

Definitionsherkunft