Außerordentliche Aufwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie werden – wie die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Au%C3%9Ferordentliche_Ertr%C3%A4ge außerordentlichen Erträge] – im [[Ergebnishaushalt]], bzw. den einzelnen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilfinanzhaushalt Teilhaushalten] dargestellt, allerdings ebenfalls als separate Ausgaben berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.
 
Sie werden – wie die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Au%C3%9Ferordentliche_Ertr%C3%A4ge außerordentlichen Erträge] – im [[Ergebnishaushalt]], bzw. den einzelnen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilfinanzhaushalt Teilhaushalten] dargestellt, allerdings ebenfalls als separate Ausgaben berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.
  
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Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.
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Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, [[Abschreibungen]] wegen Brandschäden oder Wetterschäden.
  
 
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[[Category:Inhaltsverzeichnis]]
 
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Version vom 8. August 2024, 10:59 Uhr

Außerordentliche Aufwendungen sind Ausgaben, die zwar durch kommunale Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge verursacht sind, aber nicht zum üblichen betrieblichen Ablauf zählen und deswegen unregelmäßig sind.

Sie werden – wie die außerordentlichen Erträge – im Ergebnishaushalt, bzw. den einzelnen Teilhaushalten dargestellt, allerdings ebenfalls als separate Ausgaben berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.

Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.

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