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| − | Interne Leistungsbeziehungen können nicht durch externe Zahlungsströme (z. B. durch Einbezug von Eigenbetrieben), sie beziehen sich nur auf den Leistungsaustausch, der nicht zahlungswirksam ist und sich innerhalb des kommunalen Rechnungskreises befindet. Erträge und Aufwendungen dieser Art sind in ihrer Addition immer ergebnisneutral. Daher werden diese Leistungen nur im [[Jahresergebnis]] abgebildet und betreffen nicht die Finanzrechnung. | + | Interne Leistungsbeziehungen können nicht durch externe Zahlungsströme (z. B. durch Einbezug von Eigenbetrieben) verursacht werden, sie beziehen sich nur auf den Leistungsaustausch, der nicht zahlungswirksam ist und sich innerhalb des kommunalen Rechnungskreises befindet. Erträge und Aufwendungen dieser Art sind in ihrer Addition immer ergebnisneutral. Daher werden diese Leistungen nur im [[Jahresergebnis]] abgebildet und betreffen nicht die [[Finanzrechnung]]. |
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:51 Uhr
Interne Leistungsbeziehungen beschreiben Verrechnungen, die durch Erträge oder Aufwände innerhalb der kommunalen Verwaltungstätigkeit entstanden sind. Das heißt, die entstandenen Kosten oder Einnahmen sind auf interne Leistungsverschiebungen zurückzuführen (nach § 15 Abs. 1 der GemHVO-Doppik). Dazu zählen Hilfsbetriebe wie der Baubetriebshof, die Gärtnerei oder die Wartung des Anlagevermögens.
Interne Leistungsbeziehungen können nicht durch externe Zahlungsströme (z. B. durch Einbezug von Eigenbetrieben) verursacht werden, sie beziehen sich nur auf den Leistungsaustausch, der nicht zahlungswirksam ist und sich innerhalb des kommunalen Rechnungskreises befindet. Erträge und Aufwendungen dieser Art sind in ihrer Addition immer ergebnisneutral. Daher werden diese Leistungen nur im Jahresergebnis abgebildet und betreffen nicht die Finanzrechnung.