Teilfinanzhaushalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.
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Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.
 
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*die sonstigen Investitionsauszahlungen
 
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:33 Uhr

Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. Im Teilfinanzhaushalt sind

  • die Einzahlungen
  • aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,
  • aus der Veräußerung von Sachanlagen,
  • aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
  • aus Beiträgen u.ä. Entgelten,
  • die sonstigen Investitionseinzahlungen,

und die Auszahlungen

  • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • für Baumaßnahmen,
  • für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
  • für den Erwerb von Finanzanlagen,
  • von aktivierbaren Zuwendungen sowie
  • die sonstigen Investitionsauszahlungen

einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.