Teilfinanzhaushalt: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. | + | Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. |
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*die sonstigen Investitionsauszahlungen | *die sonstigen Investitionsauszahlungen | ||
| − | einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen. | + | einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen. |
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:33 Uhr
Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. Im Teilfinanzhaushalt sind
- die Einzahlungen
- aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,
- aus der Veräußerung von Sachanlagen,
- aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
- aus Beiträgen u.ä. Entgelten,
- die sonstigen Investitionseinzahlungen,
und die Auszahlungen
- für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- für Baumaßnahmen,
- für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
- für den Erwerb von Finanzanlagen,
- von aktivierbaren Zuwendungen sowie
- die sonstigen Investitionsauszahlungen
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.