Teilfinanzhaushalten: Unterschied zwischen den Versionen

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*die sonstigen Investitionsauszahlungen
 
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.
 
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.

Version vom 8. August 2024, 10:49 Uhr

Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. Im Teilfinanzhaushalt sind

  • die Einzahlungen
  • aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,
  • aus der Veräußerung von Sachanlagen,
  • aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
  • aus Beiträgen u.ä. Entgelten,
  • die sonstigen Investitionseinzahlungen,

und die Auszahlungen

  • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • für Baumaßnahmen,
  • für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
  • für den Erwerb von Finanzanlagen,
  • von aktivierbaren Zuwendungen sowie
  • die sonstigen Investitionsauszahlungen

einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.