Nettosteueraufkommen
Die Differenz aus Steuererträgen und Steueraufwendungen in der betrachteten Haushaltsperiode ergibt das Nettosteueraufkommen. Diese Kennzahl ist die Summe der Einnahmen durch Steuern der Kommune abzüglich der Transferzahlungen der Kommune. Bei den Steuererträgen handelt es sich einerseits um Realsteuern wie der Gewerbesteuer und der Grundsteuer, sowie Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Dazu kommen noch örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie die Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Hundesteuer. Zu den Steueraufwendungen und gesetzlichen Umlageverpflichtungen zählen Teile der kommunal erhobenen Steuern und Abgaben wie die Kreis-und Schulumlage, Kompensationsumlage, Umlage an Planungsverband, Gewerbesteuerumlage und die Abwasserabgabe. Sie fließen als kommunaler Beitrag an die höheren politischen Ebenen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.