Grundsteuer

Aus Haushaltslexikon

Einleitung

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Realsteuer, bei der das Eigentum an Grundstücken (bzw. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt darstellt. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist v.a. das Grundsteuergesetz, bei dem es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Arten der Unterscheidung

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Grundsteuer: Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, erhoben. Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen anderen bebauten und bebaubaren Grundstücken, inkl. Gebäude und Wohnungen, erhoben. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer richtet sich nach Einheitswerten gemäß Bewertungsgesetz. Je nach Art des Grundstücks (z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) werden diese Einheitswerte mit verschiedenen Steuermesszahlen multipliziert. Das Produkt aus Einheitswert und Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag des jeweiligen Grundstücks. Der von der Gemeinde im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung bzw. einer gesonderten Hebesatzsatzung festzulegende Grundsteuerhebesatz wird dann auf den Steuermessbetrag erhoben. Wegen der Autonomie der Gemeinden bei der Festsetzung der Hebesätze kann die Belastung von Gemeinde zu Gemeinde mehr oder weniger stark differieren. Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Gemeinden. Nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil ist die Grundsteuer die nach ihrem Aufkommen drittwichtigste Gemeindesteuer in Deutschland. Gerade in konjunkturellen Krisenzeiten, bei denen z.B. das Aufkommen der Gewerbesteuer (netto) zurückgeht, gilt sie als stabilisierender Anker in Bezug auf die gemeindliche Einnahmesituation.

Weblinks

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