Zinslastquote: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Haushaltslexikon

 
Zeile 1: Zeile 1:
Die Zinslastquote stellt den Anteil der [[Zinsaufwendungen]] an den gesamten [[ordentlichen Aufwendungen]] im Haushalt dar.
+
Die Zinslastquote stellt den Anteil der [[Zinsaufwendungen]] an den gesamten [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ordentliche_Aufwendungen ordentlichen Aufwendungen] im Haushalt dar.
 
Die Zinslastquote ist somit eine Kennzahl für das Ausmaß der Belastung einer Kommune durch Aufwendungen für Fremdkapital, das in dieser oder einer vorherigen [[Haushaltsperiode]] aufgenommen wurde. Sie sollte möglichst gering gehalten werden, damit die Kommune in ihrem Handlungsspielraum nicht zu sehr eigenschränkt wird.
 
Die Zinslastquote ist somit eine Kennzahl für das Ausmaß der Belastung einer Kommune durch Aufwendungen für Fremdkapital, das in dieser oder einer vorherigen [[Haushaltsperiode]] aufgenommen wurde. Sie sollte möglichst gering gehalten werden, damit die Kommune in ihrem Handlungsspielraum nicht zu sehr eigenschränkt wird.
  

Aktuelle Version vom 5. August 2021, 13:51 Uhr

Die Zinslastquote stellt den Anteil der Zinsaufwendungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Die Zinslastquote ist somit eine Kennzahl für das Ausmaß der Belastung einer Kommune durch Aufwendungen für Fremdkapital, das in dieser oder einer vorherigen Haushaltsperiode aufgenommen wurde. Sie sollte möglichst gering gehalten werden, damit die Kommune in ihrem Handlungsspielraum nicht zu sehr eigenschränkt wird.


Zinslastquote.png