Solidaritätsumlage

Aus Haushaltslexikon

Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der entsprechende Umlage-Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.

Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs §22 FAG (seit 2015 außer Kraft) und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.

Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in Art. 137 der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.