Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Mai 2018, 16:54 Uhr
Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im Art. 28 Abs. 2 GG in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichtet. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:
- Bauleitplanung und Bauaufsicht
- Abwasserbeseitigung
- Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen
- Schulentwicklungsplanung
- Ordnungsverwaltung
Unter freiwillige Leistungen oder Aufgaben fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:
- Beratungsstellen
- Museen und Bibliotheken
- Jugendeinrichtungen
- Sportplätze und Freibäder
- Tierparks und weitere Freizeitangebote
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.
Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier (Pflichtaufgaben) und hier (freiwillige Aufgaben)