Ordentliche Erträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Darzustellen sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind. | Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Darzustellen sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind. | ||
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=== Personalaufwendungen === | === Personalaufwendungen === | ||
Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. | Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. | ||
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+ | === Versorgungsaufwendungen === | ||
+ | Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen. | ||
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+ | Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden. | ||
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+ | === Abschreibungen === | ||
+ | Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv). | ||
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+ | === Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen === | ||
+ | Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände. | ||
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+ | === Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen === | ||
+ | Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband. | ||
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+ | === Transferaufwendungen === | ||
+ | Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien. | ||
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+ | Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software. | ||
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+ | Finanzerträge stellen Zinserträge, Dividenden oder Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen dar. | ||
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+ | Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen. | ||
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+ | Erträge außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Wertsteigerungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Spenden, Schenkungen oder der Verkauf von Grundstücken oder Beteiligungen dar. | ||
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+ | Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. |
Version vom 4. Oktober 2016, 10:12 Uhr
Erträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichtet diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zu den öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge mit einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur. So zählen bspw. die Gebühren für KITAs.
Kostenersatzleistungen und -erstattungen
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
Güter, die in einer Kommune für den Eigengebrauch hergestellt werden, erhöhen dessen Vermögen. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig. Man spricht dann von aktivierten Eigenleistungen.
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen
Zu Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen zählen unter anderem die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die Spielapparatesteuer, die Hundesteuer und Erträge aus sonst. Umlagen des jeweiligen Bundeslandes.
Erträge aus Transferleistungen
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen
In diesem Bereich werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisung ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte Investitionen vom Landes oder der EU erhalten. Außerdem enthalten sie Beiträge zum Straßenbau der Anlieger.
Sonstige Erträge
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Darzustellen sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, Finanzerträge, Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden.
Abschreibungen
Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen
Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen
Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband.
Transferaufwendungen
Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.
Finanzerträge
Finanzerträge stellen Zinserträge, Dividenden oder Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen dar.
Zinsen und andere Finanzaufwendungen
Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.
Außerordentliche Erträge
Erträge außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Wertsteigerungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Spenden, Schenkungen oder der Verkauf von Grundstücken oder Beteiligungen dar.
Außerordentliche Aufwendungen
Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen.