Ordentliche Aufwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Haushaltslexikon

Zeile 3: Zeile 3:
 
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).
 
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).
  
Die ordentlichen Aufwendungen werden im [[Ergebnishaushalt]], im [[Teilhaushalt]] sowie final in der [[Ergebnisrechnung]] abgebildet.
+
Die ordentlichen Aufwendungen werden im [[Ergebnishaushalt]], im [[Teilfinanzhaushalt]] sowie final in der [[Ergebnisrechnung]] abgebildet.
  
 
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html '''''hier''''']
 
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html '''''hier''''']
  
 
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]
 
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]

Version vom 8. Mai 2018, 15:17 Uhr

Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen. Wie bei den ordentlichen Erträgen sind sie meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge.

Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).

Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, im Teilfinanzhaushalt sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.

Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier