Kommunales Finanzmanagement

Aus Haushaltslexikon

Version vom 4. Oktober 2022, 11:33 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Einführung

Im Jahr 1999 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder das kommunale Finanzmanagement zu reformieren. Bereits 1994 hatte die Gemeinde Wiesloch (Baden-Württemberg) begonnen, ihr Finanzmanagement zu reformieren. Die bisher verwendete Kameralistik war veraltet und genügte den Ansprüchen nicht mehr. Am 24.11.2000 wurden die Eckpunkte der Reform beschlossen. Im Jahr 2003 war eine Leitlinie ausgearbeitet, welche bis zum Jahr 2005 von den Ländern angepasst wurde. Ab 2005 erfolgte die flächendeckende Umstellung von der Kameralistik hin zu neuen Systemen. Dabei wird zwischen der erweiterten Kameralistik und der Doppik, der DOPPelten Buchführung In Konten, unterschieden.

Die Kameralistik

Die Kameralistik ist ein System der einfachen Buchführung welches von deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen seit 1975 verwendet wird. Mit der Kameralistik werden lediglich Zahlungsströme, also die Einnahmen und Ausgaben verbucht. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der Doppik ist die Kameralistik nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der Kameralistik nicht abgebildet werden. Die Kameralistik ist damit inputorientiert, also an den Einnahmen ausgerichtet. Zudem kann mit ihr nur der Geld-, nicht aber der Ressourcenverbrauch erfasst werden.

Die erweiterte Kameralistik

Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen Kameralistik. Die Kameralistik wird hierbei um Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen, also eine Ausgaben- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein Produkthaushalt. Dadurch wird das Geldverbrauchskonzept der einfachen Kameralistik um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der Doppik umzusetzen.

Die Doppik

In der Doppik wird jeder Geschäfts- und Verwaltungsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht. Dabei wird, wie in der doppelten Buchführung üblich, einmal im Soll und einmal im Haben gebucht. Jeder Gutschrift auf einem Konto steht bei diesem System eine Belastung auf einem anderen Konto gegenüber. Wird beispielsweise in einer Kommune ein neuer Drucker angeschafft, wird dies auf einem Konto für die Betriebs- oder Geschäftsausstattung erfasst. Der Bestand des Kontos erhöht sich. Wurde der Drucker in bar bezahlt, vermindert sich gleichzeitig der Kassenbestand der Kommune im entsprechenden Konto.

Durch die Doppik soll, ebenso wie bei der erweiterten Kameralistik, sichergestellt werden, dass der Ressourcenverbrauch erfasst werden kann. Zudem soll durch die Doppik die Generationengerechtigkeit gewährleistet werden. Die Doppik ermöglicht es, anhand der Abschlussbilanz Aussagen über den (wirtschaftlichen) Erfolg oder Misserfolg einer Kommune in einem bestimmten Zeitraum zu treffen. Zudem erhöht die Doppik durch Budgets und die Aufstellung einer Bilanz, sowie aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der kommunalen Haushalte für die Bürger und ortsansässige Unternehmen.