Kassenkredit

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Einleitung

Ein Kassenkredit, auch Liquiditätskredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredit bei Privatpersonen. Mit einem Kassenkredit decken Kommunen ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln. Da die kommunalen Einnahmen hauptsächlich aus einmaligen Steuereinnahmen stammen, Ausgaben jedoch über das ganze Jahr verteilt werden, sollen die Kassenkredite sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben. Kassenkredite sind also eine Vorfinanzierung der im Haushaltsplan festgelegten Einnahmen.

Kassenkredite zeichnen sich durch eine sehr kurze Laufzeit von unter einem Jahr aus. Dadurch müssen sie oft durch eine Umschuldung abgelöst werden. Das macht Kassenkredite sehr anfällig gegenüber Zinsschwankungen.

Entwicklung der Kassenkredite seit 1990

Den ursprünglichen Verwendungszweck der Kassenkredite, die kurzfristige Liquiditätsgenerierung, wurde immer mehr aufgeweicht. In den letzten 25 Jahren entwickelten sich Kassenkredite, bedingt durch den Rückgang kommunaler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben, immer mehr zu einer dauerhaften Schuldenlast. Drückte die deutschen Kommunen 1990 noch eine Schuldenlast von ungefähr einer Milliarde Euro aus Kassenkrediten, explodierte diese Zahl ab Mitte der 1990er Jahre. Heute belastet die deutschen Kommen das fünfzigfache an Schulden durch Kassenkredite.

Kassenkredite nach der Reform des kommunalen Rechnungswesens

Durch die gestiegene Schuldenlast durch Kassenkredite wurden in einigen Bundesländern, im Zuge der Reform des kommunalen Rechnungswesens, verschiedene Regelungen eingeführt, um die Kassenkredite wieder ihrem eigentlichen Sinn zuzuführen. So muss beispielsweise in vielen Ländern, darunter auch in Hessen, eine Höchstgrenze für Kassenkredite in der Haushaltssatzung verankert werden (vgl. § 105 Hessische Gemeindeordnung).