Kameralistik

Aus Haushaltslexikon

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Geschichte

Kameralismus hatte primär den Wiederaufbau des zerstörten Landes durch den Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648) zum Ziel. Die Wirtschaft sollte den Wohlstand der Nation durch staatliche Aktionen positiv beeinflussen und die Bevölkerung durch bspw. Siedlungsgründungen vermehrt werden. Als Grundlage dienten die Konzepte der Kameralwissenschaft (Wissenschaft der staatlichen Verwaltung), in der der Zweck eines Staates eine fähige Zentralverwaltung darstellte, die für das Wohl aller Bürger sorgt. Im Jahr 1762 wurde die kameralistische Buchführung durch den österreichischen Hofrat Johann Mathias Puechberg erstmals schriftlich dargelegt. Sie kann als Teildisziplin der Kameralwissenschaft betrachtet werden, da sie die Buchführung der Kameralisten darstellt. Deutschland wird die kameralistische Buchführung seit 1975 in Städten, Gemeinden und Landkreisen angewendet.

Prinzip

Kameralistik dient der systematischen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im Haushalt. Der Fokus liegt dabei eher auf Finanzzielen, als auf Sachzielen. Die Funktionen liegen vor allem in der Dokumentation, Messung und Steuerung, in dem Ist-Daten mit der Finanzplanung abgeglichen werden. Es werden Zahlungsströme abgebildet, jedoch erfolgt keine betriebswirtschaftliche Abgrenzung zwischen Einnahme und Einzahlung, sowie zwischen Ausgabe und Auszahlung. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der Doppik ist die Kameralistik nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der Kameralistik nicht abgebildet werden. In der kameralistischen Buchführung erfolgen zweiseitige Buchungen (Soll-Buchung und Ist-Buchung). Das Steuerungssystem in der einfachen Kameralistik ist inputorientiert, jedoch kann ein kamerales System auch outputorientiert sein (erweiterte Kameralistik). Wenn das System inputorientiert ist, also an den Einnahmen ausgerichtet ist, kann der Geldverbrauch, aber nicht der Ressourcenverbrauch erfasst werden.

Die erweiterte Kameralistik

Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen Kameralistik. Die Kameralistik wird hierbei um Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen, also eine Ausgaben- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein Produkthaushalt. Dadurch wird das Geldverbrauchskonzept der einfachen Kameralistik um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der Doppik umzusetzen.

Vorteile der Kameralistik

  • Jahrelange Erfahrung mit diesem System

Nachteile der Kameralistik

  • Keine Information über das Ausmaß des Pensionsanspruchs von Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand
  • Generationengerechtigkeit in der „einfachen“ Kameralistik problematisch
  • Keine vollständige Abbildung von Schulden
  • Keine vollständige Vermögenserfassung und –bewertung
  • Keine vollständige Abbildung der Aktivitäten der öffentlichen Hand
  • Keine Abbildung des Ressourcenverbrauchs und Ressourcenaufkommens
  • Keine Kennzahlen und Messgrößen für die einzelnen Bereiche
  • Kein international anerkanntes Rechnungssystem
  • Keine Aussagen über Zielsetzung und Aufgabenerfüllung
  • Keine periodengerechte Zuordnung des Werteverzehrs