Kameralistik

Aus Haushaltslexikon


Die Kameralistik ist ein System der einfachen Buchführung welches von deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen seit 1975 verwendet wird. Mit der Kameralistik werden lediglich Zahlungsströme, also die Einnahmen und Ausgaben verbucht. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der Doppik ist die Kameralistik nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der Kameralistik nicht abgebildet werden. Die Kameralistik ist damit inputorientiert, also an den Einnahmen ausgerichtet. Zudem kann mit ihr nur der Geld-, nicht aber der Ressourcenverbrauch erfasst werden.


Die erweiterte Kameralistik

Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen Kameralistik. Die Kameralistik wird hierbei um Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen, also eine Ausgaben- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein Produkthaushalt. Dadurch wird das Geldverbrauchskonzept der einfachen Kameralistik um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der Doppik umzusetzen.

Vorteile der Kameralistik

  • Jahrelange Erfahrung mit diesem System

Nachteile der Kameralistik

  • Keine Information über das Ausmaß des Pensionsanspruchs von Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand
  • Keine Generationengerechtigkeit
  • Keine vollständige Abbildung von Schulden
  • Keine vollständige Vermögenserfassung und –bewertung
  • Keine vollständige Abbildung der Aktivitäten der öffentlichen Hand
  • Keine Abbildung des Ressourcenverbrauchs und Ressourcenaufkommens
  • Keine Kennzahlen und Messgrößen für die einzelnen Bereiche
  • Kein international anerkanntes Rechnungssystem
  • Keine Aussagen über Zielsetzung und Aufgabenerfüllung
  • Keine periodengerechte Zuordnung des Werteverzehrs