Jahresabschluss
Aus Haushaltslexikon
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Zum Abschluss einer Haushaltsperiode hat eine Kommune die Verpflichtung einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen (vgl. § 112 HGO oder § 95 GemO Baden-Württemberg). Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument der Kommunen. Es wird dargestellt, wie sich die Ein- und Auszahlungen und Erträge/Aufwendungen in dieser Periode entwickelt haben und ob der am Anfang des Zeitraums erstellte Haushaltsplan eingehalten werden konnte oder verfehlt wurde. Insgesamt wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden-, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune aufgezeigt. Der Jahresabschluss besteht aus:
- Ergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen entsprechend dem Ergebnishaushalt
- Finanzrechnung und Teilfinanzrechnungen entsprechend dem Finanzhaushalt
- Bilanz
- Anhang (Vermögensübersicht, Schuldenübersicht, Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen, Erläuterungen etc.)