Investitionstätigkeit
Aus Haushaltslexikon
Der Begriff Investitionstätigkeit bedeutet, dass Finanzmittel verwendet werden, um Wirtschaftsgüter zu erstellen oder anzuschaffen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Diese Güter müssen in einem doppischen Haushalt in das Anlagevermögen aufgenommen werden. Sie werden entsprechend der Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Da der Auszahlung für eine Investitionsmaßnahme (Abnahme der Barmittel) in der Regel ein entsprechender Gegenwert (Zunahme des Anlagevermögens) gegenübersteht, ändert sich die Bilanz dadurch zunächst nicht. Erst die Abschreibungen führen zu Aufwendungen. Investitionen schlagen sich daher nicht direkt im Ergebnishaushalt, wohl aber im Finanzhaushalt nieder.