Investitionskredit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Unterschied zu [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkrediten] besteht darin, dass Investitionskredite nicht zur unmittelbaren Überwindung von Liquiditätsengpässen dienen, sondern mit meist 10 bis 20 Jahren eine vergleichsweise lange Laufzeit haben und an materielle Güter gebunden sind. Kreditgeber sind sämtliche Kapitalgeber, die sich auf Landes-, Staats- und EU-Ebene befinden. Die Kommunen dürfen Investitionskredite entsprechend ihrer Rechtsvorgaben nur eingeschränkt aufnehmen, nämlich lediglich für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen oder zur Umschuldung.
 
Der Unterschied zu [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkrediten] besteht darin, dass Investitionskredite nicht zur unmittelbaren Überwindung von Liquiditätsengpässen dienen, sondern mit meist 10 bis 20 Jahren eine vergleichsweise lange Laufzeit haben und an materielle Güter gebunden sind. Kreditgeber sind sämtliche Kapitalgeber, die sich auf Landes-, Staats- und EU-Ebene befinden. Die Kommunen dürfen Investitionskredite entsprechend ihrer Rechtsvorgaben nur eingeschränkt aufnehmen, nämlich lediglich für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen oder zur Umschuldung.
  
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Aktuelle Version vom 4. August 2021, 15:53 Uhr

Investitionskredite oder auch Anlagenkredite sind Darlehen, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um mittel- oder langfristige Anlagevermögen – sogenannte Sachanlagen - zu finanzieren. Solche Anlagen können sein:

  • Grundstücke
  • Betriebsgebäude
  • Projekt- und Spezialfinanzierungen
  • bei Bedarf auch Betriebs- und Verwaltungsausstattung wie Maschinen oder Fahrzeuge

Der Unterschied zu Kassenkrediten besteht darin, dass Investitionskredite nicht zur unmittelbaren Überwindung von Liquiditätsengpässen dienen, sondern mit meist 10 bis 20 Jahren eine vergleichsweise lange Laufzeit haben und an materielle Güter gebunden sind. Kreditgeber sind sämtliche Kapitalgeber, die sich auf Landes-, Staats- und EU-Ebene befinden. Die Kommunen dürfen Investitionskredite entsprechend ihrer Rechtsvorgaben nur eingeschränkt aufnehmen, nämlich lediglich für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen oder zur Umschuldung.

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