Investitionen

Aus Haushaltslexikon

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Als Investition bezeichnet man Auszahlungen, die auf die Anschaffung langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (sog. Investitionsgüter) abzielen. Solche Investitionsgüter sollen letztlich der Erstellung eines Outputs bzw. der Erzielung einer bestimmten Wirkung dienen. Investitionsgüter können z.B. sein: Feuerwehr-Fahrzeug, Verwaltungsgebäude, Polizei-Boot, Sporthalle.

Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit werden in der Doppik im Finanzhaushalt veranschlagt. Die Investitionsgüter werden in der Bilanz dem Anlagevermögen zugerechnet. Sie sind über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.

Von diesem Investitionsbegriff zu unterscheiden ist die Verwendung des Begriffs in manchen politischen Debatten: Hier wird zuweilen auch bei Personalausgaben etc. von Investitionen gesprochen, etwa in Bezug auf die Einstellung von (zusätzlichen) Lehrern ("Investition in die Bildung").