Interkommunale Kooperation

Aus Haushaltslexikon

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Interkommunale Kooperation oder auch Interkommunale Zusammenarbeit, kurz IKZ, beschreibt die Zusammenarbeit von Kommunen, also Gemeinden, Städten oder auch Landkreisen. Angefangen von der Zusammenarbeit zweier Kommunen bei einem Einzelprojekt bis hin zur engen Kooperation mehrerer Landkreise in verschiedenen Themengebieten gibt es vielfältige Arten der interkommunalen Zusammenarbeit.

Die Kooperation der hessischen Kommunen wird unter anderem durch das Land Hessen mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Exemplarisch dafür steht das Projekt »Stadtumbau Hessen«. Zudem gibt es das hessische Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit. Dieses Kompetenzzentrum unterstützt Kommunen bei der kooperativen Zusammenarbeit.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der interkommunalen Zusammenarbeit?

Den deutschen Kommunen wird über § 28 des deutschen Grundgesetzes ein Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Dieses verbietet jedoch keine Zusammenarbeit. So ist es den Kommunen erlaubt, freiwillig zusammenzuarbeiten. Zudem besagt § 13 des kommunalen Gemeinschaftsarbeitsgesetzes des Landes Hessen, dass sich Kommunen zu einem Pflichtverband zusammenschließen müssen, wenn »die Erfüllung dieser Aufgaben aus Gründen des öffentlichen Wohles dringend geboten ist und ohne den Zusammenschluss oder Anschluss nicht wirksam oder zweckmäßig erfolgen kann«. Somit können Kommunen zur Zusammenarbeit gezwungen werden, wenn wichtige Aufgaben ohne die Zusammenarbeit nicht erfüllt werden können – beispielsweise wegen fehlender finanzieller Mittel.

Die konkrete Zusammenarbeit kann verschiedene Formen annehmen, welche die jeweiligen Kommunen wählen, ist ihnen überlassen. Dies reicht von rein informellen Kooperationsformen, wie Gesprächskreisen, Koordinierungsbüros oder Regionalkonferenzen, über privatrechtliche Formen, beispielsweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einem eingetragenen Verein (e.V.) oder einer Stiftung, bis hin zu öffentlich-rechtlicher Kooperation in Form von Zweckverbänden, kommunalen Arbeitsgemeinschaften oder öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen.

Was sind die Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit?

Konkurrieren zwei Kommunen um ein Projekt, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass beide Kommunen unabhängige Lösungen anstreben. Am Ende stehen zwei, mit hohen Kosten entwickelte und umgesetzte Projekte, die beide nicht den gewünschten Effekt erzielen können. Arbeiten die Kommunen hingegen zusammen, können sie gemeinsam ein effizientes und erfolgreiches Projekt umsetzen.

Einzelne, insbesondere kleine Kommunen haben oft einen Wettbewerbsnachteil. Fügen sich mehrere Kommunen innerhalb einer Kooperationsgemeinschaft zusammen, können sie gegenseitig von den Stärken der anderen profitieren. Die Kommunen werden dadurch wettbewerbsfähiger und können ihren Bürgern schneller und kostengünstiger bessere Lösungen präsentieren.

Kommunen können einzelne Infrastrukturprojekte bis hin zu kompletten Verwaltungsaufgaben gemeinsam finanzieren, um so doppelte Kosten zu vermeiden. Insbesondere in Zeiten von zurückgehenden kommunalen Einnahmen bietet dies eine hervorragende Möglichkeit um die Ausgaben zu senken ohne Leistungen streichen zu müssen.

Beispiele für eine interkommunale Zusammenarbeit

Beispiele für die interkommunale Zusammenarbeit gibt es immer mehr. Angefangen von einer gemeinsamen Personalverwaltung über Kooperationen in Bereichen der Jugendpflege und Bildung bis hin zu Zweckverbänden zur Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Bauhöfe gibt es verschiedenste Beispiele. Nicht alle Kommunen haben eigene Schwimmbäder, oft sind diese Kommunen dann an den Schwimmbädern der Nachbarkommune beteiligt. Auch bei den Standesämtern gibt es immer häufiger gemeinsame Lösungen. Die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit sind nahezu unbegrenzt und werden in Zukunft sicher noch steigen.