Haushaltsplan
Aus Haushaltslexikon
Version vom 3. Juni 2019, 16:28 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. Dabei bildet die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans. Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.
Er wird wie folgt gegliedert:
- Der Vorbericht
- Der Ergebnishaushalt
- Der Finanzhaushalt
- Der Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalt
- Finanzstatusbericht
- Anhang zum Haushaltsplan
Rechtsprechungen zu Haushaltsplänen:
§ 95, 96 HGO in Hessen
§ 80 GemO in Baden-Württemberg
§ 78 GO in Schleswig-Holstein