Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt]
 
*[http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt]
 
*[http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt Der Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalt]
 
*[http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt Der Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalt]
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*[[Finanzstatusbericht]]
 
*[[Anhang zum Haushaltsplan]]
 
*[[Anhang zum Haushaltsplan]]
 
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]
 
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Version vom 8. Mai 2018, 09:52 Uhr

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune (§§ 95, 96 HGO oder § 80 GemO Baden-Württemberg). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. Dabei bildet die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans. Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.

Er wird wie folgt gegliedert: