Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune ([http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=218&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:146137,107,20111224 §§ 95, 96 HGO]). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs.  
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Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune ([http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=218&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:146137,107,20111224 §§ 95, 96 HGO]oder [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fk4/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOBWV18P80&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint § 80GemO Baden-Württemberg]). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs.  
 
Dabei bildet die [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans.  
 
Dabei bildet die [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans.  
 
Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.   
 
Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.   

Version vom 4. April 2018, 15:43 Uhr

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune (§§ 95, 96 HGOoder § 80GemO Baden-Württemberg). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. Dabei bildet die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans. Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.

Er wird wie folgt gegliedert: