Gewerbesteuerquote

Aus Haushaltslexikon

Teilt man die Erträge der Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage durch die Summe der ordentlichen Erträge, erhält man die Gewerbesteuerquote. Die Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Gewerbesteuer an den gesamten, planmäßigen Erträgen einnimmt. Je größer diese Quote ist, umso abhängiger ist die Kommune von den Gewerbesteuereinnahmen. Für diese Kennzahl ist auch ein Zeitreihenvergleich möglich, wobei hier immer mit den ordentlichen, also planmäßigen Größen gerechnet werden sollte, da diese nicht von außerplanmäßigen Erträgen oder Aufwendungen verzerrt werden können.


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